Arbeitsrecht Mediation Wirtschaftsmediation Inkasso Handelsrecht in Köln
 
Arbeitsrecht + Wirtschaft + Mediation - Rechtsanwälte Feinen -  Köln 

Wirtschaftsmediation, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht sowie nationales und internationales Inkasso sind unsere wesentlichen Arbeitsgebiete als Rechtsanwälte.

Als ergänzendes Element bieten wir die Wirtschaftsmediation (business mediation) in Köln und bundesweit an - Mediation im Unternehmen und Betrieb - zwischen Unternehmen - national und international - konstruktiv und lösungsorientiert

Mediation wird von uns nicht nur in Köln, sondern bundesweit angeboten. Als Anwälte können wir insbesondere in der Wirtschaftsmediation unsere langjährigen rechtlichen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen.

Das nationale und internationale Inkasso sind unsere weiteren Tätigkeitsgebiete. Über das Inkasso und Forderungsmanagement hinaus haben wir uns als Rechtsanwälte insbesondere im Bereich des Kaufrechts und Handelsrechts spezialisiert. Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2000 in Köln.  

Von Köln aus beraten wir national und international Unternehmen und Unternehmer, übernehmen deren Inkasso (B2B, B2C) und führen handelsrechtliche Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung oder Vertretung in Insolvenzverfahren durch. Hier verweisen wir auf unser Angebot unter inkassodeutschland.koeln.

Bitte beachten Sie, dass alle Beratungen, Mediationen und Coaching auch Online durchgeführt werden können!
Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-feinen.de

Chat
: Unseren Chat-Raum finden Sie hier: https://www.inkassodeutschland.koeln/Inkasso/
Video-Konferenz und Beratung
: Sie erhalten einen Link von uns per E-Mail zugesandt (sichere, deutsche Server).


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Techniken der Mediation unterstützen uns auch in der außergerichtlichen Beitreibung von Forderungen und der Konfliktlösung. 

Köln, Wirtschaftsmediation, Kaufrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht sowie nationales und internationales Inkasso sind unsere wesentlichen Arbeitsgebiete als Rechtsanwälte

In der Wirtschaft, in Gewerbe und Handel, hat sich die Mediation als eine effiziente Alternative zu Gerichtsprozessen bewährt. 

Die deutschen Gerichte (idR Landgericht) weisen bei Klagen zunehmend auf die Möglichkeiten einer Mediation hin. Unsere Zivilprozessordnung (ZPO) sieht sieht bereits seit Mitte 2012 vor:

§ 278a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

(1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.

(2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

§ 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich 

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

(5) 1 Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. 2 Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.


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Dem konstruktiven und flexiblen Umgang mit Konflikten im Wirtschaftsleben kommt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und der zunehmenden Konkurrenz eine immer bedeutendere Rolle zu. 

Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Märkte sind oft begrenzt - die Player kennen sich und sind aufeinander angewiesen und voneinander abhängig.

Konflikte stören dieses Verhältnis - eine gerichtliche Lösung kann Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen und zerstören - Alternativen sind gefragt.


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Ziel der Wirtschaftsmediation bzw. Unternehmensmediation mit Hilfe eines Mediators ist es daher, zwischen den Parteien eines Konfliktes in der Weise zu vermitteln, dass die Interessen aller Beteiligten in einer "maßgeschneiderten" und für die Zukunft tragfähigen Lösung umgesetzt werden ("Win-win-Strategie"). 

Wir stehen Ihnen hier als Experten zur Seite, die als Rechtsanwälte auch die "klassische" Auseinandersetzung aus vielen Gerichtsprozessen kennen. 

Wirtschaftsmediation in Köln und bundesweit - Mediation im Unternehmen und Betrieb - zwischen Unternehmen - national und international

Rechtsanwalt Feinen ist zertifizierter Mediator, Wirtschaftsmediator und Anwaltmediator

Als Anwalt unterstützt unser Wissen, unsere Erfahrung den Mediationsprozess. Unsere "Denkstruktur" ist dem wirtschaftlichen und rechtlichen Denken von Unternehmen und Unternehmern vertraut und entspricht deren spezifischen Herangehensweisen an Probleme und kann in der Konfliktlösung hier optimal ansetzen. 

Als Unterstützung innerbetrieblicher Konfliktinstanzen (Personal- und Rechtsabteilung, Betriebsrat etc.) bietet die Wirtschaftsmediation darüber hinaus wertvolle Möglichkeiten und Chancen in der Weiterentwicklung und Optimierung des bestehenden Konfliktmanagements.


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Beachten Sie, dass die Gesamtkosten einer Mediation regelmäßig geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren im günstigsten Fall 4-6 Monate dauert, eine Mediation oft nur wenige Tage.
Eine Mediation ist zu jeder Zeit möglich, auch wenn ein Gerichtsverfahren bereits eingeleitet worden ist oder schon abgeschlossen wurde. Nichts hindert die Parteien sich über ihre Ansprüche, Probleme oder ihre zukünftige Beziehung zu einigen und diese Vereinbarung auch rechtsverbindlich abzuschließen. 

Die Vorteile der Wirtschaftsmediation/Unternehmensmediation - sowohl im innerbetrieblichen Bereich als auch in Konfliktsituationen mit Dritten - gegenüber einem Gerichtsprozess liegen insbesondere darin, dass... 

  • Ihre wirtschaftlichen, unternehmerischen und individuellen Interessen bei der Wirtschaftsmediation die Konfliktlösung bestimmen, nicht dagegen Gesetze oder Wertungen eines Richters. 
  • Die Konfliktklärung erfolgt nicht durch ein Urteil, das nur für oder gegen Sie ergehen kann. Selbst der Gewinner eines Rechtsstreits muss aufgrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht selten erhebliche Nachteile hinnehmen. 
  • Die Wirtschaftsmediation gibt Planungssicherheit, da lange Gerichtsverfahren vermieden werden. Ein ungewisser oder ernüchternder Ausgang des Rechtsstreites wird durch die Wirtschaftsmediation vermieden ("Vor Gericht ist es wie auf hoher See ..."). 
  • Die Wirtschaftsmediation kann - interne - Prozesse in Ihrem eigenen Unternehmen auslösen, wodurch Ursachen für bestehende oder zukünftige Konflikte behoben werden können. 
  • Bei der Wirtschaftsmediation werden die Ressourcen Ihres Unternehmens geschont. Es müssen keine Mitarbeiter zur Aufarbeitung des Rechtsstreites abgestellt werden, Gerichtstermine mit längeren Wartezeiten entfallen, lange Diskussionen und Beweisaufnahmen werden vermieden. 
  • Im Falle einer Wirtschaftsmediation entfällt eine ständige, belastende, gedankliche Auseinandersetzung mit "dem Fall". 
  • In der Wirtschaftsmediation gilt Vertraulichkeit - Gerichtsverfahren sind dagegen öffentlich. Imageschäden oder die Preisgabe von wichtigen Informationen werden so verhindert. Bei der Wirtschaftsmediation bestimmen Sie die Regeln, nicht das Gericht oder der Gesetzgeber. Die Kontrolle über das Wirtschaftsmediationsverfahren haben die Beteiligten selbst. 
  • Mithilfe einer Wirtschaftsmediation können häufig langjährige Geschäftsbeziehungen bewahrt oder wiederhergestellt werden. 
  • Bei der Wirtschaftsmediation können erhebliche Gerichtskosten und vor allem teure Sachverständigengutachten vermieden werden. Die Wirtschaftsmediation spart sowohl Zeit als auch Geld - und schont Ihre Nerven! 

 

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Typische Situationen, die sich für die Wirtschaftsmediation eignen sind z.B.: 

  • Sie wollen mit Ihrem "Gegner" weiterhin Geschäfte machen, 
  • Sie sind auf die Spezialkenntnisse des "Gegners" angewiesen, 
  • Sie werden auch in Zukunft mit dem "Gegner" zu tun haben (z.B. aufgrund seiner besonderen Marktstellung), 
  • Sie wissen, dass ein Gerichtsverfahren für beide Seiten unabsehbare Risiken in Bezug auf Zeit, Aufwand und Kosten mit sich bringt, 
  • in Ihrem Unternehmen bestehen Spannungen zwischen den Mitarbeitern, Gruppen von ihnen, der Betriebsrat/Arbeitgeber zeigt keine Bereitschaft Ihren Vorschlägen oder Forderungen nachzugehen, 
  • in Ihrem Unternehmen bestehen Umstrukturierungskonflikte, Gesellschafterkonflikte oder Konflikte hinsichtlich der Unternehmensnachfolge, 
  • zwischen Ihrem Unternehmen und einem Konkurrenzunternehmen bestehen Wettbewerbsstreitigkeiten. 

 

 

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Im Arbeitsrecht sind ferner folgende Konfliktsituationen für eine Mediation geeignet: 

  • einem Mitarbeiter ist eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erteilen, 
  • andere Personalmaßnahmen, wie z.B. Versetzungen am Arbeitsplatz, sind zu treffen, eine Führungskraft oder der Geschäftsführer soll entlassen werden (ggf. durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag) oder umgekehrt: im Betrieb gehalten werden! 
  • Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, Teamkonflikte) 
  • Gestaltung Arbeitsvertrag, Zeugnis, Gehalt Auseinandersetzungen Betriebsrat Auch in diesen Fällen ist regelmäßig ein Konfliktpotential angelegt, welches im Rahmen einer Wirtschaftsmediation aufgefangen und entschärft werden kann. Ein evtl. aufwendiger und langwieriger Prozess beim Arbeitsgericht oder Landgericht kann vermieden und die Kosten eingespart werden. 

Insbesondere im Arbeitsrecht (alle Personalmaßnahmen den Arbeitsplatz betreffend), Gestaltung Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, Beratung einer Führungskraft, Geschäftsführer, bei Abmahnung, Zeugnis, Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht über Lohn oder Gehalt, Kündigung Mitarbeiter, Kündigungsschutzklage), dem Wirtschaftsrecht und dem Vertragsrecht bietet die Mediation als besondere Streitschlichtung bzw. Konfliktlösung hervorragende Möglichkeiten, einen Streit beizulegen. 

Das Ziel ist nicht, einer Partei zum Sieg zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien  eines Konfliktes zu vermitteln, sodass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen. 

Auch für allgemeine Fragen zur Mediation, dem Mediationsverfahren, den Prinzipien der Mediation und zu den Konditionen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

 
 
 
 
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