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Betriebsbedingte Kündigung, Abbau von Arbeitsplätzen - personelle Massnahmen werden getroffen? Optimale Prozessvorbereitung und Prozessführung, Kündigungsschutzklage, Aushandeln und Beurteilung von Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Krankheit, Fachanwalt, Lohn- und Gehalt, Sperrzeit (Auseinandersetzung Arbeitsagentur), Abmahnung, Änderungskündigung, Befristung (befristeter Arbeitsvertrag), Minijobs, aber auch: Vermeidung von Kündigung durch Mediation, Konfliktmanagement und lösungsorientierter Kurzberatung - hier liegen unsere Stärken
Der richtige Arbeitsvertrag - Vorstandsvertrag, Geschäftsführervertrag - , Verhandlungen bei Abfindung, Kündigung und Kündigungsschutz, personelle Umstrukturierung, Beratung von Führungskräften, Beurteilung von Wettbewerbsverbot und Kundenschutz, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen, Konfliktmanagement, Zielvereinbarung, Zeugnis (Beratung bei Abfassung, Prüfung).
Analyse und Beratung helfen gerichtliche Schritte zu vermeiden. Gerne sind wir für Sie vor Ort tätig. Besprechungen bei Ihnen entlasten Sie und können uns eine effektivere Arbeit ermöglichen.

Auch bei diesen Stichwörtern unterstützen wir Sie: Berechnung Ihrer Kündigungsfrist, fristlose, ausserordentliche Kündigung, Mobbing, Betriebsänderung (Betriebsübergang), Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren, Wahlanfechtung, Tantieme, Scheinselbständigkeit, Handelsvertreterrecht, Arbeitnehmerhaftung, Beamtenrecht und Öffentliches Dienstrecht, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Geschäftsführerhaftung.
Weitere Informationen zu speziellen Themen wie z.B. allgemeine Informationen zur Änderungskündigung usw. finden Sie hier.
Was wir noch für Sie tun:
Entwurf und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, auch wenn der Gesetzgeber viele Einschränkungen vorgibt. Diese Gestaltungsmöglichkeiten siollten beide Seiten durch angepasste Arbeitsverträge nutzen. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verhandlung und Abschluss des Arbeitsvertrages z.B. bei folgenden Kernregelungen:
- Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitszeit
- Vergütung, insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien
- Regelungen über Dienstwagen
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Wettbewerbsklauseln
- Vertragsstrafe
- Ausschlussfrist
- Anstellungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen
- Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
- betriebliche Altersversorgung, Rente
- befristete Arbeitsverträge
Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Abmahnungen und Kündigungen, insbes. Arbeitgeber vor Aussprache von Kündigungen und vertreten diese in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Für Arbeitnehmer gehen wir gegen Abmahnungen und Kündigungen vor.
- Entwurf von Abmahnungen und Widerspruch gegen Abmahnungen
- Kündigung aus verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen
- Sozialauswahl
- Betriebsratsanhörung
- besonderer Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderte)
- Kündigung älterer Mitarbeiter
- Betriebsstilllegung
- Kündigung in der Insolvenz
- Aufhebungsvertrag , Abwicklungsvertrag
- Altersteilzeitverträge
- Besonderheiten nach Bundesangestellten Tarifvertrag (TVöD, BAT)
Beratung bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Vor allem ist zu prüfen ist, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Nachteile im Hinblick auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld und in steuerlicher Hinsicht mit sich bringt.
- Problematik Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
- steuerrechtliche Gestaltungen der Abfindung
- arbeitslosenversicherungsrechtliche Folgen der Abfindung
- Sperrzeit vom Arbeitsamt, Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
- Abfindung und Arbeitslosengeld
- Erstattung von Arbeitslosengeld durch Arbeitgeber
- Rentenversicherungsrechtliche Fogen des Aufhebungsvertrages
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorständen
Bundesweite Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Bundesarbeitsgericht
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Im Falle der Berufung oder Revision vertreten wir ebenfalls vor allen Landesarbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.
Betriebsvereinbarungen
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebsräte beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Wir verteten im Einigungsstellenverfahren.
- freiwillige Betriebsvereinbarung
- erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren
- Interessenausgleich
- Sozialplan
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