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Eine Mediation ist zu jeder Zeit möglich, auch wenn ein Gerichtsverfahren bereits eingeleitet worden ist oder schon abgeschlossen wurde. Nichts hindert die Parteien sich über ihre Ansprüche, Probleme oder iher zukünftige Beziehung zu einigen und diese Vereinbarung auch rechtsverbindlich abzuschliessen.
Gerade und insbesondere im (Ehe, Partner, Scheidung, Paare bzw. Paarberatung, Beziehung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vereinbarung über Unterhalt oder Umgangsrecht, Sorgerecht über das Kind) bietet die Mediation als besondere Streitschlichtung bzw. Konfliktlösung hervorragende Möglichkeiten, einen Streit mit Hilfe eines Experte als Mediator beizulegen. Ihr Ziel ist nicht, einer Partei zum Sieg zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien eines Konfliktes zu vermitteln, so dass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen.
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