VOLLMACHT
Rechtsanwalt Michael Feinen · Vorgebirgstr. 1 a/b · 50677 Köln
wird hiermit
in Sachen ...........................................
wegen ................................................
die Vollmacht erteilt
1. zur Prozessführung (nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren (sowie für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen;
3. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen, sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten und sonstigen Versorgungsauskünften;
4.zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen und zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen;
5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren alle Art.
Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen.
Ebenfalls ist der Bevollmächtigte befugt, Akteneinsicht zu nehmen, in der Insolvenz für und gegen den Gemeinschuldner in vollem Umfang tätig zu werden, insbesondere Forderungen anzumelden, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu zahlenden oder zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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(Unterschrift) |